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Funkturm auf dem Wartberg
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Barrierefreiheit 

 

Erklärung nach Anlage 3, Nummer 1,
des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
für https://hausaerzte-pforzheimer-nordstadt.de

- Zuletzt aktualisiert am 01.11.2025 -

 

Das Gesetz

 

Seit 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit hat Deutschland die Richtlinie 2019/882 der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Bereich digitaler Medien für Menschen mit Behinderungen und sonstigen Einschränkungen zu gewährleisten.

Es betrifft sowohl Produkte wie auch Dienstleistungen. Konkrete Informationen zur Umsetzung des Gesetzes sind in der zugehörigen Verordnung (BFSGV) geregelt. Darüber hinaus ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, weitere Details festzulegen, Hilfestellungen bei der Umsetzung zu geben oder andere damit zu beauftragen.

 

Davon nicht betroffen

a) Sachlich 

 

Als Betreiber dieser Website halten wir uns nicht als vom BFSG betroffen. Wir erbringen unsere Leistungen nämlich nicht mit der Website, sondern informieren damit nur über unsere Leistungen. Sie spielt bei unserer Leistungserbringung keine Rolle. Wir haben dieselben Leistungen schon erbracht, als es sie noch gar nicht gab, und wir würden sie auch unverändert weiter erbringen, wenn es sie nicht (mehr) gäbe.

Sie enthält nämlich keine Interaktionsmöglichkeiten, hat keinerlei Formulare, die ausgefüllt werden können oder müssen, fällt damit nicht unter den Begriff elektronischen Geschäftsverkehrs. Sie können hier keine Fragen stellen, keine Medikamente bestellen, keine Sprechstundentermine buchen oder bereits gebuchte stornieren. 

In Ermangelung eines Kontaktformulars finden alle Kontakte außerhalb der Website statt. 

Als Betreiber dieser Website halten wir uns daher sachlich – wie schon gesagt - nicht als vom BFSG betroffen. 

 

b) Persönlich

 

Da wir weniger als zehn Personen beschäftigen, keinen Jahresumsatz und keine Jahresbilanzsumme von mehr als 2 Mio. Euro erzielen, sind wir gemäß § 3, Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Punkt 17 BFSG auch persönlich vom BFSG nicht betroffen.

 

Informationen gemäß Anlage 3, Nummer 1 BFSG

 

Trotz fehlender Betroffenheit können wir nicht ausschließen, nach Anlage 3, Nummer 1 BFSG mindestens folgende Angaben machen zu müssen:


Angaben nach Art. 246 BGBEG


Angaben zum Unternehmen

Können Sie unserem Impressum entnehmen.

 

Angaben zur Dienstleistung

Eine Übersicht über die von uns angebotenen Dienstleistungen finden Sie auf der Seite Leistungen. Wir erbringen sie für Kassen- und Privatpatienten.  

 

Angaben nach Anlage 3, Nr. 1 BFSG

Beschreibung der Dienstleistung und ihrer Durchführung

Da wir mit Hilfe unserer Website die Öffentlichkeit nur informieren, welche Dienstleistungen wir erbringen, aber nicht wie, macht die Forderung nach Beschreibung unserer Dienstleistungen keinen Sinn.

 

Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt

Nach dem Vorangehenden kann es bei dieser Forderung nicht um die barrierefreie Erbringung unserer Dienstleistungen gehen, sondern nur um die barrierefreie Informierung der Öffentlichkeit mit Hilfe unserer Website.

Mit Erstellung und lfd. Betreuung unserer Website haben wir Alexander Reichert, Designer für Grafik, Web und Video, in 78073 Bad Dürrheim beauftragt. Wir stehen auch wegen Umsetzung des neuen Gesetzes mit ihm in Kontakt und wissen, dass er, ebenso wie seine eigene berufliche Website, er auch die seiner Kunden und damit auch unsere Website Zug um Zug barrierefrei optimiert. Weitere Informationen dazu finden Sie auf seiner Seite Barrierefreiheit

 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die Überwachung auf Einhaltung des BFSG ist in Deutschland Ländersache. Die 16 Bundesländer haben sich inzwischen per Staatsvertrag auf Einrichtung und Betrieb einer gemeinsamen Überwachungsstelle in Magdeburg geeinigt. Sie befindet sich z.Zt. im Aufbau. Eine Anschrift zur Kontaktaufnahme liegt mir noch nicht vor. 

 
 
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